Für Bodennägel ist inzwischen eine neue Zulassung (Dywidag-Bodennägel, August 2013) verfügbar, die auf der Berechnung mit Teilsicherheitsbeiwerten nach Eurocode 7 basiert.
Im Rahmen dieser Zulassung gibt es eine Reihe von Änderungen im Berechnungsverfahren:
- Der Erddruck auf die Nagelwand ist im Nachweisverfahren 2 zu berechnen (anstatt wahlweise Nachweisverfahren 2 oder 3 gemäß DIN 1054:2010)
- Für den Erddruck wird die Kohäsion mit angesetzt, zusätzlich wird Mindesterddruck mit einem Ersatzreibungswinkel von 40° berücksichtigt
- Die Abminderung des Erddrucks mit Faktor 0.85 und die Umlagerung in ein Rechteck sind nur für den Erddruck aus ständigen Einwirkungen anzusetzen
- Die Erddruckneigung ist parallel zu den Bodennägeln zu wählen
In der neuen Version 4.3 des Programms DC-Nagel werden diese neuen Ansätze bei Auswahl der Berechnungsnorm Eurocode 7 automatisch verwendet.